Geschäftsordnung
Version 3.0 vom 09.01.2023
- Bedingungen für die Aufnahme und den Aufenthalt
Um einen Campingplatz betreten, sich dort niederlassen oder sich dort aufhalten zu dürfen, muss man vom Betreiber oder seinem Vertreter dazu ermächtigt worden sein. Letzterer ist verpflichtet, für die gute Ordnung auf dem Campingplatz und die Einhaltung der vorliegenden Hausordnung zu sorgen.
Der Aufenthalt auf dem Campingplatz bedeutet, dass du die Bestimmungen dieser Verordnung akzeptierst und dich verpflichtest, sie einzuhalten. Niemand kann dort einen Wohnsitz wählen.
- Polizeiliche Formalitäten
Minderjährige, die nicht von ihren Eltern begleitet werden, werden nur mit einer schriftlichen Erlaubnis der Eltern zugelassen. Gemäß Artikel R. 611-35 des Code de l’entrée et du séjour des étrangers et du droit d’asile ist der Verwalter verpflichtet, den Gast mit ausländischer Staatsangehörigkeit bei seiner Ankunft ein individuelles Polizeiformular ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Sie muss insbesondere folgende Angaben enthalten: Name und Vornamen; Geburtsdatum und -ort; Staatsangehörigkeit; gewöhnlicher Wohnsitz. Kinder unter 15 Jahren können auf der Karteikarte eines Elternteils aufgeführt werden.
- Installation
Die Freiluftunterkunft und die dazugehörige Ausrüstung müssen an dem angegebenen Standort gemäß den vom Betreiber oder seinem Vertreter erteilten Anweisungen aufgestellt werden.
- Empfangsbüro
Er ist von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.30 bis 18.00 Uhr geöffnet. Im Empfangsbüro finden Sie alle Informationen über die Dienstleistungen des Campingplatzes, die Versorgungsmöglichkeiten, die Sportanlagen, die Sehenswürdigkeiten der Umgebung und verschiedene Adressen, die nützlich sein können. Eventuelle Beschwerden können direkt am Empfangsbüro oder per E-Mail oder Post vorgebracht werden.
- Anzeige
Die vorliegende Hausordnung wird am Eingang des Campingplatzes und im Empfangsbüro ausgehängt. Er wird jedem Klienten auf Wunsch ausgehändigt. Die Preise für die verschiedenen Leistungen werden den Kunden unter den Bedingungen mitgeteilt, die durch einen Erlass des für Verbraucherfragen zuständigen Ministers festgelegt werden, und sind an der Rezeption einsehbar.
- Modalitäten der Ausreise
Die Gäste werden gebeten, die Rezeption bereits am Tag vor ihrer Abreise über ihre Abreise zu informieren. Gäste, die beabsichtigen, vor der Öffnungszeit des Empfangsbüros abzureisen, müssen die Zahlung für ihren Aufenthalt am Vortag vornehmen.
- Lärm und Stille
Die Gäste werden gebeten, alle Geräusche und Diskussionen zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten. Tongeräte müssen entsprechend eingestellt werden. Die Verschlüsse von Türen und Kofferräumen sollten so unauffällig wie möglich sein. Hunde und andere Tiere dürfen niemals frei herumlaufen. Sie dürfen nicht auf dem Campingplatz zurückgelassen werden, auch nicht eingesperrt, wenn ihre Besitzer abwesend sind, die zivilrechtlich für sie verantwortlich sind. Zwischen 23.00 und 7.00 Uhr muss absolute Ruhe herrschen. Während dieses Zeitfensters ist es obligatorisch, dass jeder das Recht seiner Nachbarn auf Schlaf und Ruhe respektiert.
- Besucher
Nach der Genehmigung durch den Verwalter oder seinen Vertreter dürfen Besucher auf dem Campingplatz unter der Verantwortung der Camper, die sie empfangen, eingelassen werden. Der Klient kann einen oder mehrere Besucher an der Rezeption empfangen. Die Leistungen und Einrichtungen des Campingplatzes sind für Besucher zugänglich. Die Nutzung dieser Einrichtungen kann jedoch nach einem Tarif kostenpflichtig sein, der am Eingang des Campingplatzes und am Empfangsbüro ausgehängt werden muss. Autos von Besuchern sind auf dem Zeltplatz nicht erlaubt.
- Verkehr und Parken von Fahrzeugen
Innerhalb des Campingplatzes dürfen Fahrzeuge nur mit begrenzter Geschwindigkeit fahren. Der Verkehr ist von 7 Uhr bis 22.30 Uhr erlaubt. Auf dem Campingplatz dürfen nur Fahrzeuge verkehren, die den Campern gehören, die sich dort aufhalten. Das Parken ist auf den üblicherweise von den Unterkünften belegten Plätzen strengstens verboten, außer wenn ein Parkplatz dafür vorgesehen wurde. Das Parken darf den Verkehr nicht behindern oder die Ansiedlung von Neuankömmlingen verhindern.
- Haltung und Aussehen der Einrichtungen
Jeder ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Sauberkeit, die Hygiene und das Aussehen des Campingplatzes und seiner Einrichtungen, insbesondere der sanitären Anlagen, beeinträchtigen könnte. Es ist verboten, Abwasser auf den Boden oder in die Rinnsteine zu werfen. Die Gäste müssen das Abwasser in die dafür vorgesehenen Einrichtungen entleeren. Hausmüll, Abfälle aller Art und Papier müssen in den Mülleimern auf dem Parkplatz vor dem Eingang des Campingplatzes entsorgt werden. Das Waschen außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter ist strengstens verboten. Anpflanzungen und Blumenschmuck müssen respektiert werden. Es ist verboten, Nägel in Bäume zu schlagen, Äste abzuschneiden oder Anpflanzungen vorzunehmen. Es ist nicht erlaubt, den Standort einer Einrichtung mit persönlichen Mitteln abzugrenzen oder den Boden auszuheben. Jede Reparatur von Schäden, die an der Vegetation, den Zäunen, dem Gelände oder den Einrichtungen des Campingplatzes begangen werden, geht zu Lasten des Verursachers. Der Stellplatz, der während des Aufenthalts genutzt wird, muss in dem Zustand erhalten bleiben, in dem der Camper ihn bei seinem Einzug vorgefunden hat.
- Sicherheit
Ein Erste-Hilfe-Kasten für den Notfall befindet sich im Empfangsbüro.
a) Feuer. Die Benutzung von Holzkohlegrills ist auf dem Gelände des Campingplatzes sowie in der Ramière, am Flussufer oder im Flussbett strengstens untersagt. Gasgrills mit Deckel sind erlaubt, wobei sich die Campingplatzleitung das Recht vorbehält, die Benutzung bei Vorliegen eines triftigen Grundes vorübergehend zu verbieten. Offenes Feuer ist auf dem Gelände des Campingplatzes, in der Ramière, am Flussufer oder im Flussbett strengstens verboten. Kocher müssen in einem guten Betriebszustand gehalten werden und dürfen nicht unter gefährlichen Bedingungen verwendet werden. Im Falle eines Brandes benachrichtigen Sie sofort die Schulleitung. Feuerlöscher können bei Bedarf benutzt werden.
b) Vol. Die Direktion ist für die im Büro deponierten Gegenstände verantwortlich und hat eine allgemeine Aufsichtspflicht für den Campingplatz. Der Camper behält die Verantwortung für seine eigene Einrichtung und muss dem Verantwortlichen die Anwesenheit verdächtiger Personen melden. Die Kundinnen und Kunden werden gebeten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zur Sicherung ihrer Geräte zu treffen.
c) Elektrizität. Es ist strengstens verboten, ein anderes Elektrofahrzeug als ein Fahrrad an einer Steckdose des Campingplatzes aufzuladen, ganz gleich, um welche Art von Strom es sich handelt und für welche Dauer. Das Aufladen von Elektrofahrzeugen ist aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt. Die Verwendung von tragbaren Klimaanlagen, elektrischen Grills, elektrischen Planchas und elektrischen Kochplatten ist strengstens verboten.
12. Spiele
In der Nähe der Einrichtungen dürfen keine gewalttätigen oder störenden Spiele veranstaltet werden. Der Versammlungsraum darf nicht für bewegte Spiele genutzt werden. Kinder müssen immer von ihren Eltern beaufsichtigt werden.
- Tote Garage
Unbesetztes Material darf nur nach Absprache mit der Schulleitung und nur an der angegebenen Stelle auf dem Platz zurückgelassen werden. Diese Leistung kann kostenpflichtig sein.
- Verstoß gegen die Hausordnung
Falls ein Bewohner den Aufenthalt der anderen Nutzer stört oder die Bestimmungen der vorliegenden Hausordnung nicht einhält, kann der Verwalter oder sein Vertreter den Bewohner mündlich oder schriftlich, wenn er es für nötig hält, auffordern, die Störungen zu unterlassen. Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen die Hausordnung und nach einer Aufforderung durch den Verwalter, diese einzuhalten, kann dieser den Vertrag kündigen. Im Falle eines strafrechtlichen Verstoßes kann der Verwalter die Ordnungskräfte heranziehen=.